Mayer & Blichmann Sachverständige GbR
§ 1 Geltungsbereich
Die Erstellung von Gutachten durch Mayer & Blichmann – Die Sachverständigen GbR (nachfolgend „Sachverständiger“ oder „AN“) für den Auftraggeber (nachfolgend „AG“) erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
§ 2 Auftragserteilung
Die Erstellung von Gutachten durch Mayer & Blichmann – Die Sachverständigen GbR (nachfolgend „Sachverständiger“ oder „AN“) für den Auftraggeber (nachfolgend „AG“) erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
§ 3 Vollmacht
Der Auftraggeber bevollmächtigt den Sachverständigen, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen und zweckmäßigen Feststellungen, Untersuchungen und Handlungen gegenüber Behörden, Unternehmen und sonstigen Dritten vorzunehmen.
§ 4 Durchführung des Auftrages
Das Gutachten wird unter Beachtung der jeweils geltenden Richtlinien und Mindestanforderungen der zuständigen Fachverbände oder Zertifizierungsstellen erstellt.
Der Sachverständige verpflichtet sich, den Auftrag unabhängig, fachgerecht, sorgfältig und zügig auszuführen. Die tatsächlichen Grundlagen der Begutachtung sind gewissenhaft zu ermitteln und die Ergebnisse nachvollziehbar, verständlich sowie fachlich überprüfbar darzustellen.
Die gutachterliche Leistung wird grundsätzlich persönlich erbracht.
Sofern zur sachgerechten Auftragserfüllung weitere Sachverständige oder Fachkräfte erforderlich sind, erfolgt deren Hinzuziehung nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und entsprechender Kostenabstimmung.
Der Sachverständige ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers notwendige Besichtigungen, Untersuchungen, Prüfungen, Recherchen sowie Foto- und Dokumentationsarbeiten durchzuführen. Eine gesonderte Zustimmung ist hierfür nicht erforderlich, sofern die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Gutachtenzweck stehen. Andernfalls ist die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit der Verwendung digitaler Aufzeichnungs- und Dokumentationsmittel einverstanden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist das Sachverständigenhonorar mit Erstellung des Gutachtens und Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig.
Nach erfolgloser Mahnung ist der Sachverständige berechtigt, ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten oder Klage zu erheben.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Sachverständigen alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
Der Zugang zum Begutachtungsobjekt ist zu ermöglichen.
Der Auftraggeber ermächtigt den Sachverständigen, bei Bedarf bei Beteiligten, Behörden oder Dritten Auskünfte einzuholen und Unterlagen einzusehen.
Alle Umstände, die für Inhalt und Zweck des Gutachtens von Bedeutung sein können, sind dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen.
Weisungen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit oder Objektivität des Gutachtens zu beeinträchtigen, sind unzulässig und werden vom Sachverständigen zurückgewiesen.
§ 7 Pflichten des Sachverständigen
Der Sachverständige erbringt seine Leistung unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft, persönlich und weisungsfrei.
Er gewährleistet im Rahmen des vereinbarten Auftrages die fachliche Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit des Gutachtens nach dem aktuellen Stand von Technik, Wissenschaft und Erfahrung.
Für die Richtigkeit der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und Informationen übernimmt der Sachverständige keine Haftung, sofern keine konkreten Zweifel an deren Richtigkeit bestehen.
Auf Anfrage informiert der Sachverständige über den Bearbeitungsstand, entstehende Kosten und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.
Der Sachverständige unterliegt der Verschwiegenheitspflicht über alle nicht offenkundigen Tatsachen. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus. Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen werden entsprechend verpflichtet.
Der Auftraggeber kann den Sachverständigen jederzeit von der Schweigepflicht entbinden.
§ 8 Honorar
Das Sachverständigenhonorar für Schadengutachten richtet sich nach der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar sowie ggf. anfallenden Nebenkosten zusammen.
Die jeweils gültige Honorartabelle von Mayer & Blichmann – Die Sachverständigen GbR kann vom Auftraggeber jederzeit angefordert werden und wird ihm auf Wunsch vor oder spätestens mit Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.
Als Berechnungsgrundlage gilt im Reparaturfall die kalkulierte Netto-Reparaturkostensumme zuzüglich einer ggf. anfallenden Wertminderung. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert brutto vor dem Schadeneintritt maßgeblich.
§ 9 Urheberrecht
Der Sachverständige behält sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem erstellten Gutachten.
Das Gutachten darf ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Sachverständigen.
§ 10 Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages ist aus wichtigem Grund gemäß den gesetzlichen Vorschriften möglich.
Wird der Vertrag aus einem vom Sachverständigen zu vertretenden wichtigen Grund gekündigt, steht ihm das bis dahin angefallene Honorar zu.
Erfolgt die Kündigung aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden wichtigen Grund, steht dem Sachverständigen das vereinbarte Gesamthonorar bzw. das anteilig berechnete Honorar zu.
§ 11 Gewährleistung
Der Auftraggeber kann bei Mängeln zunächst ausschließlich eine kostenlose Nachbesserung verlangen.
Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
§ 12 Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Der Sachverständige haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit digitaler Datenübermittlung (z. B. Manipulation, Übertragungsfehler, Unvollständigkeit) ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von Mayer & Blichmann – Die Sachverständigen GbR.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Sachverständigen ausschließlicher Gerichtsstand.
Dies gilt ebenfalls, sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
§ 14 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.